Die digitale Transformation im Immobiliensektor hat sich beschleunigt. Mit dem Elektronischen Anzeigenverifizierungssystem (EİDS) wurde eine direkte Datenverbindung zwischen Grundbuchämtern und Immobilienportalen geschaffen.
Nach dem neuen System darf der im Grundbuch angegebene Verkaufspreis nicht unter dem veröffentlichten Angebotspreis liegen. Die Grundbuchämter können den aktuellen Online-Preis direkt einsehen.
Immobilien, deren Nummer nicht über das E-Government-System verifiziert wurde, dürfen nicht veröffentlicht werden. Eigentümer müssen ihre Makler offiziell über das System bevollmächtigen.
Bei Verdacht auf eine zu niedrige Angabe wird eine 5-tägige Stellungnahmefrist eingeräumt. Die korrekte Angabe des tatsächlichen Verkaufspreises ist nun von großer Bedeutung.
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