Im Bereich der Immobilienfinanzierung ist eine wichtige Regelung in Kraft getreten. Die Bankenaufsichtsbehörde (BDDK) hat umfassende Änderungen im Bewertungs- und Beleihungssystem für Wohnungsbaukredite vorgenommen.
Mit der neuen Regelung wurde die Unterscheidung zwischen Neubau- und Bestandsimmobilien aufgehoben. Die Kreditbewertung erfolgt nicht mehr ausschließlich nach dem Status der Immobilie.
Die Kreditquote wird künftig anhand der technischen Eigenschaften des Gebäudes, der Bauqualität, der Energieeffizienzklasse und der Erdbebensicherheit bestimmt.
Energieeffiziente und erdbebensichere Immobilien werden bei der Finanzierung bevorzugt bewertet.
Ziel dieser Änderung ist es, qualitativ hochwertige und sichere Gebäude stärker in den Vordergrund zu rücken und das Kreditsystem objektiver zu gestalten.
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